MPU wegen Alkohol

MPU wegen Alkohol in Bremen, Bremerhaven und Cloppenburg

Die meisten MPUs (rund 28 Prozent) werden laut Statistik wegen erstmaligen Auffälligkeiten mit Alkohol durchgeführt. Wer wegen seines Alkoholkonsums auffällig wird, kann von der Führerscheinstelle zur MPU verpflichtet werden, um die Eignung zur motorisierten Verkehrsteilnahme zu überprüfen.

Grund dafür sind die aktive Verkehrsteilnahme mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille und mehr (dies gilt für motorisierte und nichtmotorisierte Teilnehmer, z.B. Radfahrer). Sowie Trunkenheitsfahrten mit einer BAK von 1,1 bis weniger als 1,6 Promille, wenn die begründete Annahme einer Alkoholproblematik besteht.

Bei Alkoholauffälligkeiten können Zeiten zum Nachweis für eine Verhaltensänderung von drei bis sogar achtzehn Monaten anfallen. Der Zeitraum ist abhängig von diversen Kriterien, z.B. dem Delikt, Alkoholgefährdung oder Abhängigkeit sowie der Art und dem Umfang des Konsums.

Diese Zeit sollten Sie erfolgreich nutzen und durch ein Abstinenzkontrollprogramm (regelmäßige Blut-, Urin-, und Haarproben) gestützt werden.

Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen werden unter Einsicht Ihrer Unterlagen in einem persönlichen Gespräch geklärt.

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