MPU bei Verkehrsauffälligkeiten

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Dazu zählen:

  1. Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften.
  2. 2. Wenn es Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential gibt oder eine erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges erfolgt ist. z.B. wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen in nicht unerheblichem Maß, gefährliches Überholen, Fahren ohne Führerschein, Missachten roter Ampeln, etc.

 

Es ist zu klären, in welchen Situationen diese Straftaten auftraten und welche Zusammenhänge gegeben waren (Gab es lebensgeschichtliche Belastungen oder gravierende Veränderungen? Besteht eine Persönlichkeitsstörung? Mangelnde Anpassungsfähigkeit?).
Die Aufarbeitung der Straftat unter Einbeziehung der persönlichen Biografie, von alternativen Möglichkeiten und Nachweis einer Verhaltensänderung sind Voraussetzung für die MPU.

Achtung: Wenn künftig damit gerechnet werden muss, dass es wieder zu den zur Last gelegten Auffälligkeiten und damit zur Gefährdung im Straßenverkehr kommen kann, darf die Fahrerlaubnis nicht bestehen bleiben oder nicht neu erteilt werden.

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