Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Fachpraxis Elena Hettwer

Psychotherapie (HPG) – Psychologische Beraterin (FVP) – Interkulturelles Training
Alkohol- und Drogenprobleme – Trainingsprogramm zur Früherkennung und Kurzintervention
Beratung – Coaching – Motivations-Psychotherapie für die MPU nach CTU-Kriterien

 

Sprachen: Deutsch, Russisch

Kontakt:

Tel.: 0441/ 361 83 650, Mobil: 0151/141 22 314, E-Mail: elena.hettwer@t-online.de

Standorte:

  • Bremer Heerstraße 127, 26135 Oldenburg
  • An der Weide 50, 28195 Bremen
  • Graf-Stauffenberg-Straße 18, 49661 Cloppenburg

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – „AGB“

für alle Praxis-Leistungsbereiche: genaue Bezeichnung gem. individueller Vertragsform

Die Praxis Elena Hettwer arbeitet in allen Niederlassungen gemäß den gesetzlichen Zulassungsbestimmungen, psychotherapeutisch nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) und im Vertragsfeld MPU-Vorbereitung/Therapien entsprechend den Gesetzen der BAST, Grundlage CTU-Kriterien. Alle Informationen werden im Internet ausführlich beschrieben und können jederzeit ohne Portalanmeldung eingesehen werden.

Elena Hettwer verfügt über alle erforderlichen staatlichen Zulassungen, umfassende Ausbildungen und Qualifikationen. Sie bildet sich entsprechend der jeweils gesetzlichen Weiterbildungsordnung ständig fort. Sie verfügt über langjährige Erfahrung, hat eine sehr gute Erfolgsbilanz und stellt ihr ganzes Wissen in den Dienst der therapeutischen Betreuung und Behandlung ihrer Klient/innen.

1 Geltungsbereich / Anwendungsbereich / Grundlagen
Soweit nicht abweichend, ausdrücklich und schriftlich vereinbart, gelten für die Beauftragung oder die Inanspruchnahme der Praxis Elena Hettwer: von psychotherapeutischen Leistungen, Beratungen, Stellungnahmen, Bescheinigungen, Gutachten, Coaching, MPU-Beratungen/Therapien, die Teilnahme an Einzel- oder Gruppenveranstaltungen, Seminaren, Kursen, Trainings- Schulungen, sonstigen Veranstaltungen jeglicher Art, als Einzel- oder Gruppenleistungen, auch als Online/Video-Sitzung, diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB.

Die Bedingungen sind grundsätzlich für alle Verträge gültig. Im Vertrag wird schriftlich, individuell, die jeweils vereinbarte Leistung festgelegt, (Art, Umfang, Abrechnungsgrundlage), eine Preisübersicht wird mit dem Vertrag ausgehändigt. Datenschutz: Es gilt die EU-DSGVO. Schweigepflicht gem. § 203 StGB.

2 Vertragsschluss / Behandlungsvertrag

(1) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass sich ein/e Klient/in an die Praxis wendet und vertraglich das Dienstleistungsangebot der Praxis annimmt. Der Vertrag bedarf der Schriftform, besteht aus dem Vertrag, Anlagen: Preisübersicht, Datenschutzerklärung, Entbindung von der Schweigepflicht.

(2) Die HP für Psychotherapie ist jedoch nicht generell zur Annahme eine-r/s Klient/in verpflichtet. Das Gesetz berechtigt den Therapeuten eine/n Klient/in – auch ohne Angabe von Gründen – abzulehnen. Dies besonders auch wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen Klienten/in und Therapeutin fehlt und auch zukünftig nicht erwartet werden kann. Auch gibt es Krankheiten, die ein Psychotherapeut (HP) nicht behandeln kann oder darf. Auch wegen eines Gewissenskonflikts kann ein Vertragsabschluss verweigert werden.
Der Honoraranspruch, für die bis zum Zeitpunkt der Ablehnung entstandenen Leistungen, einschl. Beratung, bleiben in diesen Fällen in vollem Umfang erhalten.

3 Zweck und Inhalt des Behandlungsvertrages

(1) Die Praxis für Psychotherapie (HP) erbringt ihre Leistungen im Sinne des Behandlungsvertrages gegenüber dem/der Klient/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Psychotherapie, der MPU-Beratung/Therapie/Intervention, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie, Vorbereitung des/der Klient/in anwendet.

(2) Information: In einer Praxis für Psychotherapie, nach dem HPG, besteht generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen. Der/die Klient/in leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren. Die Praxis kann auf Wunsch des Klienten psychotherapeutische Stellungnahmen, Berichte erstellen, als Anlage zum Antragsverfahren.
Die in Anspruch genommenen Leistungen werden als Privatrechnung erstellt, siehe Preisliste.

(3) Die Klienten berechtigen die Therapeutin, diejenigen Methoden anzuwenden, die nach ihrer fachlichen Kenntnis oder aufgrund ihrer Berufserfahrung mutmaßlich dem Zielerreichungswillen des/der Klient/in am geeignetsten erscheinen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des/der Klient/in kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher – auch für eventuelle Folgen – nicht abzuleiten.

(4) Dem/der Klient/in ist bekannt, dass die HP-Psychotherapeutin keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen im körperlichen Bereich vornimmt.
Der/die Klient/in ist selbstverantwortlich aufgefordert eventuell bestehende medizinische, ärztliche Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben. Verschreibungspflichtige Substanzen, Heilmittel, Medikamente, dürfen von der Praxis nicht verordnet oder verabreicht werden. Besondere gesundheitliche Risiken sind der Therapeutin mitzuteilen.

4 Auskunftspflicht und Mitwirkung des Klienten
(1) Der/die Klient/in sollte aktiv mitwirken, im Rahmen der therapeutischen Behandlung, da der Behandlungserfolg in der Regel zu einem Großteil vom Grad der freiwilligen Einlassung und der Umsetzung des Klienten abhängig ist. Beim Verschweigen von wichtigen Daten, die z.B. eine positive MPU gefährden, ist keine Verantwortung der Therapeutin gegeben.

(2) Wenn sich der/die Klient/in aktuell oder vor dem Behandlungsbeginn in der Praxis in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, so ist dies vor Beginn der Leistung mitzuteilen. Ggf. ist die angestrebte Behandlung durch die Praxis zuvor mit dem Arzt oder Therapeuten abzuklären. Siehe § 7.

5 Leistungsvergütung
(1) Mit dem Vertrag wird die Preisliste, für die vereinbarten Leistungen ausgehändigt, diese Liste ist Bestandteil des Vertrages.

(2) Der/die Klient/in ist jeweils zur vollständigen und zeitgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, binnen fünf Tagen.
Die Praxis behält sich vor die Leistung als Vorauszahlung für eine festgelegte Anzahl von Leistungen, einen Leistungsabschnitt oder jeweils am Tag der Gespräche zu erheben.
Eine Quittung wird in jedem Fall erstellt. Im Falle eines Erstattungsanspruchs wird abschließend eine Rechnung und Gesamtquittung erstellt.

6 Honorarerstattung durch Dritte
Entfällt: Der/die Klient/in ist Selbstzahler in der Praxis. Honorarerstattungen sind selbst einzufordern. Hier geht der/die Klient/in ggf. in Vorleistung.

7 Datenschutz / Schweigepflicht / Handakte / Datenträgerspeicherung
Datenschutz: Es gilt die EU-DSGVO. Schweigepflicht gem. § 203 StGB. Mit seiner/ihrer Unterschrift erklärt sich der/die Klient/in einverstanden mit: dem Aufzeichnen, speichern – auch auf Datenträgern, seiner/ihrer persönlichen Daten, der Verwendung in notwendigen Berichten, Anschreiben und Bescheinigungen, seinen/ihrer Leistungen, sowie nicht benannte Daten nach Datenschutzgesetz.

Es gilt die gesetzliche Schweigepflicht nach § 208 StGB. Eine Weitergabe ohne Zustimmung des/der Klient/in erfolgt nicht. Einsichtnahme in die Daten der Therapeutin steht ihm/ihr nach dem Psychotherapeutengesetz nicht zu. Die Therapeutin führt über Leistungen, Beratungen und Behandlungsschritte eigene Aufzeichnungen in Form einer Handakte. Alle Daten werden nur zur Erfüllung der individuellen und persönlichen Vertragsleistungen, zum Wohle des/der Klient/in verwendet.

Die Einsicht der Akten beim Straßenverkehrsamt, von Rechtsanwälten, MPU Gutachten, o.ä. ist zur Durchführung der MPU-Leistungen zwingend erforderlich. Ebenso können persönliche Gespräche, Rückfragen erforderlich werden, z.B. im Rahmen einer negativen Vor-MPU, Unklarheiten in einem Abstinenzkontrollprogramm. In jedem Fall ist eine Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich. Für die erteilten Entbindungen besteht jederzeit ein Widerrufsrecht. Auch die Erhebung einer Fremdanamnese fällt unter die Schweigepflicht, bedarf der Einwilligung des/der Klient/in.

Es besteht Zweckgebundenheit der Daten für die vereinbarten Leistungen im Vertrag. Weitergabe zu Werbungszwecken wird untersagt.

Verträge, Preislisten, AGB, Dokumente der Praxis jeder Art sind nur für den/die Klient/in bzw. Patient/in gedacht. Hier gilt für die gesamte Praxis/alle Standorte der gesetzliche Urheberrechtsschutz.

Aufbewahrungsfrist: Gesetzlich.

8 Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
(1) Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt, sondern es treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen ein, die der/den Unwirksamen am nächsten kommen, bzw. solche, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommen. Grundlage ist die gültige gesetzliche Fassung der Paragrafen.

(3) Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Standort der Praxis.

Elena Hettwer

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