MPU wegen Drogen
MPU wegen Drogen
Bei Hinweisen auf Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr unter Betäubungsmitteleinfluss (BTM) kann eine MPU fällig werden. Die Anzahl der Begutachtungen aufgrund von Medikamentenauffälligkeit steigen. Die Grenzwerte liegen bei THC bei 1ng/ml Blut. Zu Drogen zählen alle bewusstseinsverändernden Substanzen, wie z.B. Cannabis, Heroin, Kokain, sämtliche Opiate, Morphium, Amphetamine sowie diverse Medikamente (z.B. Antidepressiva, Benzodiazepine, Schlaf- und Beruhigungsmittel). Diese haben nachweislich deutliche Auswirkungen auf Ihre Steuerungs-, Reaktions-, und Kritikfähigkeit.
Bei der MPU wird geprüft, ob Sie aus ihren strafrechtlichen Fehlern gelernt haben, Ihnen diese bewusst sind und eine dauerhafte Veränderung im Konsumverhalten erkennbar ist.
Das Abstinenzkontrollprogramm dauert 3-18 Monate. Kriterien für die Dauer können sein:
- Häufigkeit des Konsums: Gelegentlich, regelmäßig, suchtartig gesteigerter Konsum
- Art des Konsums: Monokonsum, Mehrfachkonsum, Kombination mit Alkohol
- Prognose: Steigerung? Weitere Sucht ausschließbar? Ausschluss eines Ausweichkonsums z.B. zu Alkohol oder Beruhigungsmitteln
Zum Beleg einer dauerhaften Abstinenz sollten regelmäßige Blut-, Urin-, und Haarproben sowie evtl. Nachweise der Einnahme von Ersatzsubstanzen (je nach Konsum) erfolgen.